AGBs
§ 1 Vertragspartner, Vertragsschluss

(1) networx ist die Geschäftsbezeichnung der networx networx Holding GmbH, bzw deren angeschlossenen Lizenznehmer/Betreiber im Zusammenhang mit der Bereitstellung und den Serviceleistungen der gleichnamigen Internet-Plattform. Im Folgenden bezeichnet networx, je nach Sinnzusammenhang, entweder die Internet-Plattform oder die networx Holding GmbH als deren Anbieterin und Vertragspartnerin des Nutzers.

(2) Mit dem Abschluss des Registrierungsvorganges durch den Nutzer und der Freischaltung des Nutzeraccounts durch networx kommt ein Vertrag zwischen dem Nutzer und networx unter den nachfolgenden Nutzungsbedingungen zustande.

(3) Entgegenstehende oder von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Bestimmungen des Nutzers werden im Zweifel nur durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch networx anerkannt. Diese Nutzungsbedingungen gelten für sämtliche Dienste von networx.

§ 2 Änderungen der Nutzungsbedingungen, Wechsel des Vertragspartners

(1) networx ist berechtigt, diese Bedingungen während der laufenden Mitgliedschaft zu ändern und anzupassen. networx wird dem Nutzer die geänderten Bedingungen übermitteln und auf die Neuregelungen besonders hinweisen. Zugleich wird networx dem Nutzer eine angemessene Frist für die Erklärung einräumen, ob er die geänderten Nutzungsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. networx wird den Nutzer bei Fristbeginn ausdrücklich auf diese ''Rechtsfolge'' hinweisen. Widerspricht der Nutzer der Änderung dieser Bedingungen, so ist networx berechtigt, den Nutzungsvertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Nutzungsbedingungen gegenüber den übrigen Nutzern, fristlos zu kündigen.

(2) networx Holding GmbH ist berechtigt, den Betrieb der Internet-Plattform networx auf einen anderen Rechtsträger zu übertragen. Dieser tritt dann anstelle der networx networx Holding GmbH vollständig in die Rechte und Pflichten aus dem mit dem Nutzer geschlossenen Vertrag ein. networx wird den Nutzer in Textform über den anstehenden Wechsel des Vertragspartners und seine jederzeitige Möglichkeit zur Kündigung des Nutzungsvertrages unterrichten.

§ 3 Gegenstand der Serviceleistungen von networx

(1) networx stellt eine weltweit zugängliche Internet-Plattform bereit, die es den Nutzern ermöglicht, sich mit anderen Nutzern zu Communities zusammenzuschließen, die Community zu organisieren, untereinander in Kontakt zu treten und die Kontakte zu verwalten, zu kommunizieren und gegenseitig digitale Inhalte und Dienste zugänglich zu machen.

(2) networx ermöglicht dem Nutzer die Einrichtung eines eigenen Nutzeraccounts mit einer eigenen Profilseite (s. § 4). Dem registrierten Nutzer stehen grundlegend zwei Nutzungsmöglichkeiten zur Verfügung: Der Nutzer kann gemäß den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen eine oder mehrere Communities gründen und auch anderen Communities beitreten.

(3) networx stellt die technischen Voraussetzungen für die vertragsgegenständliche Nutzung der Internetplattform bereit. Vorbehaltlich anders lautender vertraglicher Vereinbarung nimmt networx keinerlei Einfluss auf die rechtliche, inhaltliche und personelle Gestaltung der Communities, insbesondere nicht auf die interne Festlegung von Beitrittsbedingungen und Verhaltensregeln. Rechtliche und zwischenmenschliche Streitigkeiten über Angelegenheiten der Mitgliedschaft in einer Community sind allein zwischen dem Nutzer und der Community, vertreten durch den Community-Gründer der Community, zu führen. Die rechtlichen Verhältnisse der Community-Mitglieder untereinander sind von den vertraglichen Beziehungen zwischen networx und den einzelnen Nutzern unabhängig.

(4) networx steht dem Nutzer zu mindestens 95% im Jahresmittel zur Verfügung. Unvermeidbare, unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse, die zur Nichtverfügbarkeit der Dienste von networx führen können, wie z.B. Stromausfälle, Hackingeingriffe, Ausfälle der Telekommunikationsleitungen ab dem Übergabepunkt an das Internet werden auf das Verfügbarkeitsminimum nicht angerechnet.

§ 4 Registrierung, Nutzeraccount, Profil

(1) Als Nutzer von networx können sich natürliche oder juristische Personen registrieren. Die Registrierung einer juristischen Person kann nur über eine vertretungsberechtigungsberechtigte Person vorgenommen werden. Der Nutzer ist verpflichtet, gemäß den Vorgaben des Registrierungsformulars wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu seiner Person zu machen und seine Daten stets auf dem aktuellen Stand zu halten.

(2) Der Nutzer ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten, sicher aufzubewahren und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Wird das Passwort gegenüber Dritten bekannt, so hat das Mitglied networx hiervon unverzüglich per E-Mail oder schriftlich zu informieren, damit das alte Passwort gesperrt und ein neues Passwort vergeben werden kann. Der Nutzer ist nicht berechtigt, seinen Nutzeraccount Dritten zur Verfügung zu stellen. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass es für die Handlungen eines Dritten, dem er den Nutzeraccount zur Verfügung stellt ist, vollumfänglich verantwortlich ist.

(3) Im Zuge des Registrierungsvorganges legt der Nutzer zugleich seinen eigenen Nutzeraccount an, über das er seine gegründeten Communities und Teilnahme in anderen Communities zentral verwalten kann. Zugleich legt der Nutzer beliebig viele Profilseiten an, mit der er Teile der Daten seines Nutzeraccounts für andere Nutzer zugänglich und per Suchanfrage abrufbar macht.

(4) Der Nutzeraccount hält im Wesentlichen folgende Nutzungsmöglichkeiten bereit:

* Betätigung der Suchanfrage nach anderen Nutzern
* Anlegen eigene Nutzerprofile
* Empfangen und Versenden von Nachrichten
* Empfang von Kontaktanfragen an andere Nutzer und Versand von Kontaktanfragen an andere Nutzer
* Verwaltung von Kontakten
* Zentrale Verwaltung der eigenen Communities
* Lesen und Schreiben von Forenbeiträgen in den eigenen Communities.
* Implementierung des eigenen Contents aus externen Applikationen, s. § 10. Implementierung von eigenen Diensten

§ 5 Widerrufsrecht

(1) Der Nutzer kann seine durch den Abschluss des Registrierungsvorgangs erfolgte Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform gegenüber networx (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erhalt der Bestätigungs-E-Mail durch networx. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

(2) Der Widerruf ist zu richten an:

networx Holding GmbH, Gilcherweg 74 c, 22392 Hamburg, Germany Fax: ++49 40 63311557, Mail: community@networx.info

(3) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (Gebrauchsvorteile) herauszugeben. networx wird die vom Nutzer eingegebenen Registrierungsdaten im Falle des Widerrufs löschen.

(4) Das Widerrufsrecht erlischt, wenn networx mit der Ausführung der vertragsgegenständlichen Leistungen mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Nutzer diese selbst veranlasst hat. Dies ist der Fall, wenn der Nutzer sich nach Erhalt der Bestätigungs-E-Mail bei networx einloggt.

(5) Unabhängig vom Widerrufsrecht kann das Mitglied die Mitgliedschaft auch jederzeit gemäß § 6 kündigen.


§ 6 Beendigung des Vertrags, Rückzahlung von im Voraus bezahlten Entgelten

(1.) Der Nutzer kann die unentgeltliche Mitgliedschaft jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung hat schriftlich per Pots oder per Fax zu erfolgen.

networx Holding GmbH, Gilcherweg 74 c, 22392 Hamburg, Germany Fax: ++49 40 63311557, Mail: community@networx.info
Bei der Kündigung sind der Benutzername und eine auf den networx-Websites registrierte E-Mail-Adresse des Nutzers anzugeben.

(2.) Der Nutzer und networx können die Premium-Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vierzehn (14) Werktagen zum Ablauf des im Registrierungsprozess gebuchten Mindestnutzungszeitraums oder anschließend zum Ablauf eines Verlängerungszeitraums kündigen.

Die Kündigung kann per Telefax oder Brief an networx vorgenommen werden. Bei der Kündigung sind der Benutzername und eine auf den networx-Websites registrierte E-Mail-Adresse des Nutzers anzugeben.

Nach der Kündigung der Premium-Mitgliedschaft durch den Nutzer bleibt dem Nutzer die unentgeltliche Mitgliedschaft bis zu ihrer Beendigung erhalten. Die Regelungen in Ziffer 6.2 lassen das Recht beider Parteien, aus wichtigem Grund zu kündigen, unberührt.

(3) Ein wichtiger Grund für networx liegt insbesondere dann vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist für networx unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen von networx und des Nutzers nicht zumutbar ist. Wichtige Gründe sind insbesondere die folgenden Ereignisse:
• Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften durch den Nutzer,
• Verstoß des Nutzers gegen seine vertraglichen Pflichten
• der Ruf der auf den networx-Websites angebotenen Dienste wird durch die Präsenz des Nutzers erheblich beeinträchtigt (z. B., wenn sich nach Registrierung des Nutzers herausstellt, dass der Nutzer wegen einer vorsätzlichen Straftat rechtskräftig verurteilt ist und anderen Nutzern diese Verurteilung bekannt ist);
• der Nutzer wirbt für Vereinigungen oder Gemeinschaften – oder deren Methoden oder Aktivitäten –, die von Sicherheits- oder Jugendschutzbehörden beobachtet werden;
• der Nutzer schädigt einen oder mehrere andere Nutzer oder
• der Nutzer ist Mitglied einer Sekte oder einer in Deutschland umstrittenen Glaubensgemeinschaft.

(4) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Ziffer 6.3 kann networx unabhängig von einer Kündigung nach Ziffer 6.3 auch die folgenden Sanktionen gegen den Nutzer verhängen:
• Löschung von Inhalten, die der Nutzer eingestellt hat,
• Ausspruch einer Abmahnung oder
• Sperrung des Zugangs zu den Diensten der networx-Websites.

(5) In folgenden Fällen ist der Anspruch des Nutzers auf Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte ausgeschlossen:
• networx kündigt den Vertrag gemäß Ziffer 6.3 aus wichtigem Grund,
• networx sperrt den Zugang des Nutzers gemäß Ziffer 6.4 oder
• der Nutzer kündigt den Vertrag; der Anspruch des Nutzers auf Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte ist jedoch dann nicht ausgeschlossen, wenn der Nutzer aufgrund eines wichtigen Grundes kündigt, der aus dem Verantwortungsbereich von networx stammt.



§ 7 Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer darf die von networx bereitgestellten Dienste und Anwendungen nur im Rahmen der vertraglich vorausgesetzten Zwecke (Gründung und Verwaltung von Communities, Beitritt zu Communities) nutzen. Jede über diese Zweckbindung hinausgehende missbräuchliche Nutzung ist dem Nutzer untersagt, dazu zählen insbesondere folgende Handlungen:

* systematisches Auslesen der Kontaktdaten anderer Nutzer zum Zwecke der Weitergabe an Dritte
* unzumutbare Belästigungen anderer Nutzer, etwa durch aggressive, obzöne, beleidigende, verleumderische oder aufdringliche Forenbeiträge oder Nachrichten
* unzumutbare Belästigungen anderer Nutzer durch das Versenden von Kettenbriefen, Junk-Mails, E-Mail-Spamming, Werbung
* umfangreiche oder dauerhafte Nutzungen der Internetplattform zur Veröffentlichung und Verbreitung von Inhalten, die sachlich nicht dem Zweck oder Themenbereich der jeweiligen Community oder des jeweiligen Forums zugehörig sind und die die Attraktivität der Internetplattform für andere Nutzer nachhaltig beeinträchtigen können;
* jegliche Maßnahmen, die zu übermäßigen Systembelastungen oder zu Systemstörungen führen;
* Die Manipulation des von networx gestalteten Erscheinungsbildes einzelnen Bereiche der Plattform, z.B. durch das Unterdrücken oder Zerstören von Werbebannern
* Das Nutzen fremder Identitäten für die Registrierung, das Einstellen von Beiträgen oder das Versenden von Nachrichten.

(2) Der Nutzer hat sicherzustellen, dass er durch das Einstellen von Inhalten (Texte, Bilder, Fotos, Videos, Namen, Marken, Geschäftsbezeichnungen u.ä.) keine Rechte Dritter verletzt. Der Nutzer stellt networx von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese in Bezug auf eine von ihm begangene und von ihm zu vertretende Rechtsverletzung (z.B. Verletzung von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Wettbewerbsverletzungen) gegenüber networx geltend machen. Der Nutzer übernimmt diesbezüglich sämtliche notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung.

(3) networx hat für die Nutzung der Internet-Plattform eine virtuelle Hausordnung in Form der networxiquette festgelegt, die von sämtlichen Nutzern zu beachten ist.

(4) networx ist berechtigt, die vom Nutzer eingestellten Inhalte zu löschen, wenn diese gegen die Rechte Dritter verstoßen oder Dritte wegen einer Rechtsverletzung Ansprüche geltend machen oder wenn diese gegen die Bedingungen aus Abs. (1) oder die networxiquette verstoßen.

§ 8 Vertragsstrafe für Pflichtverstöße für Nutzer

(1) Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen eine oder mehrere der in § 9 Abs. (1) ausdrücklich aufgezählte Unterlassungspflichten, verpflichtet sich der Nutzer zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe deren Höhe im Einzelfall von networx festzusetzen und ggf. vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist.



§ 9 Werbung und Marketing durch Nutzer und Communities auf networx

(1) Die Communities und die einzelnen Nutzer sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Bedingungen berechtigt, Werbe- und Marketingmaßnahmen innerhalb von networx zu realisieren.

(2) Hinsichtlich der Platzierung von bezahlter Werbung für Dritte (z.B. Bannerschaltung, Sponsored Links, Anzeigen, Empfehlungsmarketing) sind die Nutzer und Communities auf die von networx bereitgestellten Angebote von Kooperationspartnern beschränkt, d.h. den Nutzern und Communities ist es untersagt, bezahlte Werbemittel für Dritte in die eigene Profilseite oder die Community zu integrieren, es sei denn, die Werbemittel werden von networx bereitgestellt oder networx erteilt eine schriftliche Genehmigung.

(3) Unter der Rubrik "Meine Empfehlungen" stehen den Nutzern und Communities eine Auswahl von Produkten und Leistungen zur Verfügung, für die sie in Nachrichten, Forenbeiträgen oder Profilseiten Empfehlungen aussprechen können. Für diese Empfehlung generiert networx einen Link zu Internetseiten, in denen die empfohlenen Produkte und Leistungen angeboten werden.

§ 10 Einräumung von Nutzungsrechten an eingestellten Inhalten

(1) Der Nutzer räumt networx das einfache (= nicht exklusive), zeitlich und örtlich unbeschränkte Nutzungsrecht ein, die von ihm bei networx eingestellten Inhalte und Medien, einschließlich des freigeschalteten Nutzerprofils zu vervielfältigen, zu verbreiten, im Internet öffentlich zugänglich zu machen und zu bearbeiten. Da networx dieses Recht nicht exklusiv zusteht, ist der Nutzer darin frei, auch anderen Anbietern Nutzungsrechte einzuräumen.

(2) Im Hinblick auf die grundsätzlich kostenfreie Nutzung der Internet-Plattform networx, erhält der Nutzer für die Einräumung des oben bezeichneten Nutzungsrechts keine Vergütung. Die Vorschriften der §§ 32, 32a UrhG bleiben hiervon unberührt.

§ 9 Kündigung, Löschung von Nutzeraccounts, Schließung von Communities

(1) Der Nutzer ist berechtigt, den Nutzungsvertrag mit networx jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Im Falle der Kündigung wird das Profil des Nutzers gelöscht, seine in Foren veröffentlichten Beiträge und weitere Inhalte, welche der Nutzer in Communities an anderen Orten als seinem Profil veröffentlicht und versendet hat bleiben jedoch, ohne Verlinkung zu seinem Profil, bestehen.

(2) networx ist berechtigt, die Dienste mit einer Frist von einem Monat zum Ende des vorangehenden Monats zu kündigen.

(3) networx ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer

* nachhaltig und schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt
* bei der Nutzung von networx schuldhaft und schwerwiegend gegen gesetzliche Vorschriften verstößt

(4) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der networx zur fristlosen Kündigung berechtigt, ist networx auch berechtigt, den Nutzeraccount zu sperren und die Einrichtung eines neuen Accounts für diesen Nutzer für einen angemessenen Zeitraum zu verweigern.

(5) networx ist weiterhin zur Kündigung des Vertrages und zur Löschung des Nutzeraccounts berechtigt, wenn der Nutzer sich mindestens ein Jahr lang nicht mehr bei networx eingelogged hat.

(6) networx ist berechtigt, eine Community zu schließen, wenn die Community die Beschränkungen des § 6 Abs. (3) nicht einhält.

§ 11 Haftung

(1) networx haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet networx ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet networx in demselben Umfang.

(2) Die Regelung des vorstehenden Absatz (1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche auf dem Gebiet der gewerblichen Schutzrechte und des Urheberrechts.

(2) Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen lässt die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen unberührt.

(3) Hat der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand der Sitz von networx.
Sie sind schon Mitglied? Passwort vergessen
Jetzt anmelden!
Partner
 
AGB | Datenschutz | Impressum